Archive für Dezember 2007

Warum wird Intellektuelles Eigentum geschützt?

Liebe Leser,

standen im letzten Blog noch die Ursachen des Missbrauchs von Intellektuellem Eigentum im Vordergrund, möchte ich heute als Abschluss für das Jahr 2007 die Verhaltensweisen bedrohter bzw. geschädigter Rechteinhaber hinterfragen. Mit anderen Worten es geht um die Ziele des Schutzes von Intellektuellem Eigentum:

Staatliche Schutzziele

Abseits von den hier nicht thematisierten Wohlfahrtseffekten der Vergesellschaftung in­novativer und kreativer Werke versucht der Staat, die Bestreitbarkeit der Märkte für intellektuelle Güter aufrechtzuerhalten. Mit der Festsetzung institutioneller Rahmenbedingungen beabsichtigt er einmal, das Risiko des Marktversagens durch wirtschaftspolitisch unerwünschte Externalitäten aus dem Missbrauch geistiger Arbeitsergebnisse zu minimieren und Anreize für staatlich zielkonforme Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zu schaffen. Zum anderen zielen staatliche Regulierungs­maßnahmen zur Begrenzung des Grades und der Dauer der Exklusion unberechtigter Dritter von positiven Nutzeneffekten schöpferischer Leistungen – unabhängig von Partikularinteressen der Rechteinhaber – auf

  • die Intensivie­rung des Innovations- und Kreativitätswettbewerbs,
  • die Steigerung des Wirtschaftswachstums und
  • die Förderung der kulturellen Entwicklung der Gesellschaft.

Privatwirtschaftliche Schutzziele

Im Gegensatz zum Staat ist die Konzeption und Instrumentalisierung von Schutzmechanismen durch privatwirtschaftliche Marktakteure weniger auf marktregulierende oder wohlfahrtsbezogene Aspekte ausgerichtet. Es wird damit vielmehr die Absicht individueller Bedürfnisbefriedigung aus der ökonomischen Leistungsverwertung innovativer und kreativer Werke verfolgt. Dementsprechend dienen Maßnahmen zur Bewahrung Intellektuellen Privateigentums vor unkompensierter Vergesellschaftung dem Erhalt des da­raus erzielbaren Nutzens. Vor dem Ablauf gesetzlich definierter Schutzfristen beziehungsweise bevor Rechteinhaber Innovationsinvestitionen amortisieren und darüber hinaus angemessene Gewinne realisieren konnten, soll die unautorisierte Ausübung von Verfügungsrechten an intellektuellen Gütern verhindert werden. Daneben will man die aus dem Neuheitsgrad und Innovationsgehalt intellektueller Güter resultierenden Wettbewerbsvorteile und Alleinstellungsmerkmale erhalten und die durch innovativen Vorsprung eingenommene Marktstellung langfristig absichern und wenn möglich ausbauen. Um dies zu erreichen, können Schutzmaßnahmen darauf abzielen, bestehende Wettbewerber zu verdrängen oder potenzielle Konkurrenten durch die Errichtung von Marktschranken am Markteintritt zu hindern.

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Nach der Vorstellung ausgewählter Schutzmechanismen werde ich im neuen Jahr den Exkurs zum Thema Intellektuelles Eigentum beenden (eine umfassende Analyse der Thematik finden Sie in dem von mir verfassten Buche - Feuerzangenbowle lässt grüßen - “Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet” http://books.google.com/books/duv?id=Uxye7TUZZsQC&hl=de) und zu der gewohnt satirischen Analyse tagesaktueller Entwicklungen im Bereich Wissensmanagement und Prozessmanagement zurückkehren.

Ich hoffe, Sie bleiben mir als Leser gewogen.